Am 27. März wurde im Bundesrat die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften beschlossen. Dies war nach Ansicht der Bundesregierung deshalb nötig, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie verurteilt hatte. Dass das Urteil auf einer völlig statistisch nicht validen und nicht repräsentativen Datengrundlage beruht sowie die 2017 novellierte Düngeverordnung nicht berücksichtigt, hatte ich bereits in anderen Artikeln ausführlich dargestellt. Umso unverständlicher erscheint vor diesem Hintergrund, dass die Entscheidung im Bundesrat sogar um eine Woche vorverlegt wurde.
B.Sc. Agrarwissenschaften (BOKU Wien)
M.Sc. Agrarwissenschaften – Agrarökonomie & Agribusiness (TU München)